Austrian Grappling Open
Wien, Austria
Wien, Austria
Mit dem Ziel langfristig das Regelwerk und das System des UWW Grappling in Ă–sterreich zu etablieren freuen wir uns darĂĽber euch das erste UWW Grappling Turnier in Ă–sterreich vorstellen zu dĂĽrfen. Startberechtigt sind alle Athleten mit Ă–sterreichischer StaatsbĂĽrgerschaft.
8-10 Uhr Abwaage
10 Uhr Start
Der Veranstalter muss 2 Waagen fĂĽr die Abwaage sowie eine
zusätzliche Waage zum Probewiegen während der gesamten Wiegezeit zur Verfügung
stellen!
U17/U20/Seniors
1 Runde von 5min
haben alle Grappler, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen , Startberechtigt
sind alle Sportler ab dem Jahrgang 2012 und älter. Es ist ein Personaldokument vorzulegen.
Poolsystem analog zum UWW-Regelwerk; bis 5 Ringer nordisch;
Die Plätze 1 - 6 werden ausgerungen (ÖRSV-Regelwerk https://www.ringkampf.at/de/dokumente.htm )!
Es gilt das aktuelle Reglement der UWW.
Die ersten drei jeder Gewichtsklasse erhalten Medaillen am Band.
MĂĽssen von jedem Starter selber organisiert und bezahlt werden
FĂĽr die Wettkampftauglichkeit der Starter tragen die Athleten bzw. Vereine selbst die
Verantwortung! Der Veranstalter ĂĽbernimmt keine Haftung
Mit der Teilnahme an diesem Wettkampf verpflichtet sich der Sportler zur Einhaltung
der Anti-Doping-Bestimmungen des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2021 sowie der
diesbezüglichen Regelungen des zuständigen nationalen (ÖRSV) sowie internationalen
Sportfachverbandes (UWW).
Ab zwei Startern wird die Gewichtsklasse und der Meister durch die Regelung „Best of three“ ermittelt. Bei nur einem Starter muss dieser eine Gewichtsklasse aufsteigen.
Ein Sportler, der das Gewicht in der gemeldeten Gewichtsklasse nicht erbringt, muss
in die nächst höhere Gewichtsklasse aufsteigen. Ist auch in dieser Gewichtsklasse kein
weiterer Teilnehmer, verbleibt der Sportler in der höheren Gewichtsklasse und wird
ohne Kampf Erster.
Beispiel 1: Ein Sportler ist auf 34 kg gemeldet, hat bei der Abwaage 33,90 kg, aber
keinen Gegner und muss somit in die Gewichtsklasse 38 kg aufsteigen. Hier ist kein
weiterer Sportler am Start und ein Aufstieg in die Gewichtsklasse 42 kg ist nicht
möglich, da eine weitere Gewichtsklasse nicht übersprungen werden darf. Somit
startet der Sportler bis 34 kg und ist ohne Kampf Ă–sterreichischer Meister.
Beispiel 2: Ein bis 34 kg gemeldeter Sportler hat bei der Abwaage 34,50 kg und muss
in die 38 kg-Klasse aufsteigen. Hier ist kein weiterer Teilnehmer und der aufgestiegene
Sportler ist Erster bis 38 kg, da ein Aufstieg in die Gewichtsklasse 42 kg nicht möglich
ist, weil die ursprĂĽngliche Meldung auf 34 kg erfolgte.
Die Mitglieder der Technischen Kommission nehmen an der Kampfrichterbesprechung vor Wettkampfbeginn teil und weisen die Kampfrichter darauf hin, dass von den Kampfrichtern auf der Matte erwartet wird, rigoros gegen Fehlverhalten/Unsportlichkeiten der Sportler und Trainer vorzugehen. Die Trainer werden in der Trainerbesprechung auch noch gesondert davon in Kenntnis gesetzt.
Es wird mit einem Ein-Mann-Kampfgericht gegrappelt. Ein zweiter Kampfrichter sitzt am Tisch, fĂĽllt die Website aus und ist dafĂĽr verantwortlich, dass die Wertungen/Punkte digital zu den vom Kampfrichter gegebenen Wertungen geschrieben und angezeigt werden.
Ringer, die eine sichtbare oder auffällige Hautveränderung haben, müssen sich vor Wiegebeginn den Verantwortlichen (Technische Kommission und/oder ÖRSV-Sportkoordinator) vorstellen und ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, dass die Hautveränderung bzw. -erkrankung nicht infektiös ist und dass sie für andere Sportler keine Gefährdung darstellt. Das Attest darf nicht älter als 5 Tage sein. Bei Ringern mit chronischen Hautveränderungen (z.B. Schuppenflechte, Akne usw.) reicht eine ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass keine Ansteckungsgefahr besteht. Aus der Bescheinigung muss die Diagnose, die Lokalisation der Hautveränderung und die Behandlung hervorgehen. Die Bescheinigung darf nicht älter als 1 Jahr sein. Ringer, die dieser Pflicht nicht nachkommen, sind an der Waage abzuweisen. Wird eine Hauterkrankung erst nach dem Wiegen festgestellt, ist der Wettkampfleiter (Kampfrichter) in Absprache mit der Technischen Kommission und/oder dem Sportkoordinator berechtigt, den von der Hautkrankheit befallenen Ringer aus dem Wettbewerb zu nehmen. Hat er bereits am Wettkampf teilgenommen, ist er zu werten, als wenn er wegen einer Verletzung aus dem Wettbewerb ausscheidet. Gegen diese Entscheidung werden keine Rechtsmittel zugelassen.
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